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Einbürgerung 2026: Wer sie bekommt und wie lange sie dauert

Oliver Frankfurth
Oliver Frankfurth
August 2026
8 min

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Kurzzusammenfassung

Deutschland hat sein Staatsangehörigkeitsrecht innerhalb von zwei Jahren zweimal umgeschrieben. Seit Juni 2024 darfst du deinen alten Pass behalten, und seit Ende Oktober 2025 ist der Schnellweg nach drei Jahren wieder gestrichen. Übrig bleibt eine klare Regel: fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, B1-Deutsch, Einbürgerungstest und ein Einkommen, das ohne staatliche Hilfe trägt. Der schwierige Teil sind nicht die Voraussetzungen, sondern die Warteschlange, die in den meisten Großstädten inzwischen länger als ein Jahr läuft und in der Hälfte länger als zwei. Dieser Guide zeigt, wer 2026 einbürgerungsfähig ist, was die Behörde sehen will, was es kostet und wo die realistische Wartezeit liegt.

Prüf den aktuellen Stand, bevor du den Antrag stellst

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde in den letzten zwei Jahren zweimal geändert, zuletzt am 21. Juli 2026. Fristen, Gebühren und geforderte Unterlagen können sich kurzfristig ändern, und über deinen Fall entscheidet die für dich zuständige Behörde, nicht diese Seite. Nimm diesen Guide als Orientierung und lass dir jede Frist und jede Zahl von deiner Einbürgerungsbehörde oder beim Bundesinnenministerium bestätigen, bevor du danach handelst. Die Angaben unten sind der Rechtsstand August 2026, die Quellen stehen am Ende.

Oliver
Oliver, 12 Jahre Beratung für Expats
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„Die Reform hat sehr viele Menschen gleichzeitig nach vorn geholt, und die Ämter haben nie das Personal dazubekommen. Ich habe Mandanten, die auf dem Papier jede Voraussetzung erfüllten und trotzdem zwei Jahre auf den Bescheid gewartet haben. Stell den Antrag in dem Moment, in dem du die Frist erfüllst. Die Uhr, die zählt, läuft im Amt, nicht in deinem Kopf."

1. Wer 2026 eingebürgert werden kann

Die Grundregel steht in § 10 StAG: fünf Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Das ist der Standardweg und er gilt für alle.

Zwei Punkte gehören klar gesagt, weil sich beide zuletzt geändert haben.

Den Drei-Jahres-Weg gibt es nicht mehr. Die Reform von 2024 hatte eine Verkürzung für Antragstellende mit besonderen Integrationsleistungen eingeführt. Der Bundestag hat sie am 8. Oktober 2025 wieder abgeschafft, wirksam zum Ende desselben Monats. Wenn du einen Artikel liest, der Einbürgerung nach drei Jahren verspricht, schau aufs Datum.

Ehegatten Deutscher behalten einen kürzeren Weg. Drei Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, wobei die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mindestens zwei Jahre bestehen muss.

Neben der Frist prüft die Behörde, dass du dich und deine Unterhaltsberechtigten ohne Bürgergeld oder Sozialhilfe versorgen kannst, dass Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind und dass keine relevanten Vorstrafen vorliegen.

Was die fünf Jahre füllt, ist breiter, als viele annehmen: Studienzeiten zählen, Zeiten mit Blauer Karte ebenfalls, und auch Zeiten als Familienangehöriger eines EU-Bürgers. Was sie unterbrechen kann, sind längere Auslandsaufenthalte, weil der gewöhnliche Aufenthalt dann in Frage steht. Wenn du in den letzten Jahren mehrere Monate am Stück weg warst, frag deine Behörde, wie sie das in deinem Fall zählt, bevor du den Antrag stellst. Zieh dir außerdem früh eine erweiterte Meldebescheinigung mit der vollständigen Adresshistorie, denn genau daran rechnet die Behörde deine Jahre nach.

2. Sprache und Einbürgerungstest

B1-Deutsch ist die Anforderung, auf der gleichnamigen Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. § 10 Abs. 4 StAG nennt sie ausdrücklich. Ausnahmen gibt es für Härtefälle und ältere Antragstellende, aber plane mit B1, statt auf eine Ausnahme zu hoffen.

Als Nachweis zählt mehr, als die meisten erwarten: ein Zertifikat Deutsch B1, der Sprachteil eines Integrationskurses, ein deutscher Schulabschluss oder ein auf Deutsch absolviertes Hochschulstudium. Ein englischsprachiger Master an einer deutschen Uni reicht nicht.

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen aus einem öffentlichen Katalog von rund 300, und du brauchst 17 richtige. Der gesamte Katalog ist veröffentlicht, und die meisten, die durchfallen, haben ihn nicht angeschaut. Ein deutscher Schulabschluss ersetzt den Test.

3. Du behältst deinen alten Pass

Das ist die Änderung, die am meisten bewegt hat, und sie gilt weiterhin. Seit dem 27. Juni 2024 verlangt Deutschland nicht mehr, dass du deine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibst. Die alte Regel, die die meisten vor eine Entscheidung stellte, ist Geschichte, und die Änderung von 2025 hat sie nicht zurückgeholt.

Die deutsche Seite ist damit geklärt. Dein Herkunftsland ist eine eigene Frage. Manche Staaten entziehen ihre Staatsangehörigkeit automatisch, wenn man anderswo eingebürgert wird. Frag also bei deinem Konsulat nach, bevor du den Antrag stellst, nicht danach.

Unterlagen früh bestellen, nicht erst auf Aufforderung

Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Führungszeugnisse aus dem Herkunftsland brauchen in der Regel eine beglaubigte deutsche Übersetzung, manche zusätzlich eine Apostille. Diese Kette dauert Wochen. Sie parallel zur Wartezeit auf den Termin anzustoßen kostet dich nichts und spart später eine Runde Schriftverkehr.

4. Unterlagen

Was verlangt wird, unterscheidet sich je nach Behörde, was ein weiterer Grund ist, deine direkt zu fragen. Der wiederkehrende Kern:

  • Gültiger Pass und dein Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde, übersetzt und legalisiert
  • Nachweis über B1-Deutsch und das Zertifikat des Einbürgerungstests
  • Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Steuerbescheide bei Selbstständigkeit
  • Nachweis der Rentenbeiträge
  • Meldebescheinigung mit deiner Adresshistorie
  • Die Bekenntniserklärung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

Beglaubigte Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer stammen. Unser Guide zu beglaubigten Übersetzungen erklärt, was anerkannt wird und was zurückkommt.

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5. Kosten und die realistische Dauer

Die Gebühr beträgt 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für ein Kind, das mit einem Elternteil eingebürgert wird. Das ist die Bundesgebühr und der kleine Teil der Rechnung. Übersetzungen, Apostillen, das Sprachzertifikat und der Test kommen mit einigen hundert Euro dazu.

Der eigentliche Preis ist die Wartezeit, und dazu gehört Klartext.

Laut Mediendienst Integration, dessen Städte-Erhebung vom Juni 2026 auf Daten aus Mai 2026 beruht, dauert die Bearbeitung in fast allen befragten Städten länger als ein Jahr, in der Hälfte länger als zwei Jahre. Dazu kommt die Wartezeit auf den Termin, die in einigen Städten für sich genommen bis zu zwei Jahre beträgt. Der Rückstau ist in 28 von 36 Städten im Jahresvergleich gestiegen, obwohl rund zehn Prozent weniger Anträge eingingen.

Einzelne Behörden bestätigen das Bild. München nennt auf der eigenen Seite 18 Monate und länger. Das Berliner Landesamt für Einwanderung hat bei der Zentralisierung rund 40.000 offene Einbürgerungsvorgänge übernommen und sagt offen, dass mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Stand Mai 2026 lagen in München 40.200 offene Anträge, in Hamburg 32.000, im Regierungsbezirk Darmstadt rund 66.000.

Das sind Näherungswerte aus der aktuellsten öffentlichen Erhebung, keine Zusage für deinen Vorgang. Frag deine Behörde, was sie derzeit nennt.

6. Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Prüf deine fünf Jahre. Zähle rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt. Studienjahre zählen, Zeiten mit Blauer Karte ebenfalls.
  2. Erledige Sprachnachweis und Test, bevor du den Antrag stellst. Beides ist unabhängig von der Behörde buchbar und liegt bei dir.
  3. Bestell ausländische Urkunden mit Übersetzung und Apostille. Das ist die längste Vorlaufzeit, die du selbst steuerst.
  4. Buche den Termin oder stell online, wo deine Stadt das anbietet. Mehrere tun es inzwischen, und der Online-Weg überspringt oft die Terminschlange.
  5. Halte deinen Aufenthaltstitel gültig. Ein Titel, der während der Wartezeit ausläuft, erzeugt mitten im Einbürgerungsverfahren ein Problem, das du nicht brauchst.

Wenn du die fünf Jahre noch nicht hast, ist die Niederlassungserlaubnis meist der Schritt davor, und sie kommt auf mehreren Wegen deutlich schneller.

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Oliver Frankfurth

Über Oliver

Gründer von expats.de, ehemaliger Bankfachwirt (IHK) mit 12 Jahren Erfahrung im Bankwesen und zertifizierter §34d Versicherungsmakler. Seit 2014 hat Oliver über 10.000 Expats geholfen. Olivers ganze Geschichte lesen →

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