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Krankmeldung in Deutschland: Regeln, Gehalt und der "Gelbe Schein"

Oliver Frankfurth
Oliver Frankfurth
March 2026
8 min

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Kurzzusammenfassung

In Deutschland ist die Krankmeldung keine Bitte, sondern ein grundlegendes Recht, das durch strenge Arbeitsgesetze geschützt ist. Wenn Sie als Vollzeitangestellter erkranken, muss Ihr Arbeitgeber bis zu 6 Wochen lang 100 % Ihres Gehalts weiterzahlen. Die deutsche Bürokratie verlangt jedoch, dass Sie präzise Schritte befolgen, um dieses Recht in Anspruch zu nehmen. Zu wissen, wann genau Sie eine Krankschreibung benötigen, wie das verpflichtende elektronische System (eAU) funktioniert und was passiert, wenn Ihre Krankenkasse nach 6 Wochen die Zahlung übernimmt, ist entscheidend, um Ihr Einkommen und Ihren Arbeitsplatz zu schützen. Hier ist der definitive Guide für 2026 für Expats.

1. Die 6-Wochen-Regel: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der Grundstein des deutschen Krankmeldungssystems ist das Entgeltfortzahlungsgesetz. Dieses Gesetz stellt einen der weltweit stärksten Schutzmechanismen für Arbeitnehmer dar.

Wenn Sie angestellt sind und erkranken, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bis zu sechs Wochen (42 Tage) lang 100 % Ihres regulären Bruttogehalts weiterzuzahlen – sofern es sich um dieselbe Krankheit handelt.

Wer hat Anspruch?

  • Sie müssen mindestens vier Wochen ununterbrochen bei Ihrem aktuellen Unternehmen beschäftigt sein, bevor dieser Anspruch rechtlich wirksam wird.
  • Sollten Sie in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs krank werden, springt Ihre gesetzliche Krankenkasse (z. B. TK, Barmer, AOK) sofort ein und zahlt Krankengeld, welches etwas niedriger als Ihr volles Gehalt ist. Sie bleiben also nicht ohne Einkommen.

Der Mythos der Probezeit

Viele Expats glauben fälschlicherweise, dass sie während ihrer 6-monatigen Probezeit aus Angst vor einer Kündigung keine Krankheitstage nehmen dürfen. Das ist falsch. Sobald Sie 4 Wochen gearbeitet haben, haben Sie exakt dasselbe Recht auf 6 Wochen voll bezahlte Lohnfortzahlung wie ein Mitarbeiter, der seit 10 Jahren im Unternehmen ist. Auch wenn ein Arbeitgeber in der Probezeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann, wird die Kündigung wegen eines legitimen Krankheitstages von seriösen Unternehmen nicht praktiziert.


2. So melden Sie sich krank (Der richtige Weg)

Deutsche Arbeitgeber achten extrem auf den korrekten Prozess. Wenn Sie krank aufwachen, müssen Sie diese Schritte befolgen, um rechtlich abgesichert zu sein und Ihren Vertrag nicht zu verletzen.

1. Arbeitgeber sofort informieren (Krankmeldung)

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Sie müssen Ihren Chef oder die HR-Abteilung vor Beginn Ihrer normalen Arbeitszeit informieren. Warten Sie nicht bis Mittag. Eine E-Mail, Slack-Nachricht oder ein kurzer Anruf genügt. Sie müssen nur sagen: „Ich bin heute krank und kann nicht arbeiten.“ Wichtig: Sie müssen nicht sagen, welche Symptome oder welche Krankheit Sie haben. Ihre medizinische Privatsphäre ist gesetzlich streng geschützt.

2. Die '3-Tage-Regel' (Warten oder zum Arzt?)

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Laut Bundesgesetz können Sie bis zu 3 aufeinanderfolgende Kalendertage krank sein, ohne eine formelle Krankschreibung vom Arzt vorlegen zu müssen. Spätestens am 4. Tag muss das Attest vorliegen.

Warnung: Arbeitgeber dürfen diese Standardregel rechtlich außer Kraft setzen. Viele Arbeitsverträge schreiben vor, dass Sie bereits am ersten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest benötigen. Prüfen Sie unbedingt Ihren spezifischen Arbeitsvertrag!

3. Die Krankschreibung vom Arzt holen

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Wenn Sie länger krank sind, als Ihr Vertrag ohne Attest erlaubt, müssen Sie einen Hausarzt aufsuchen. Der Arzt stellt Ihnen eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus.


3. Die digitale Revolution: Wie die eAU funktioniert

Wer vor 2023 in Deutschland gelebt hat, kennt noch Horrorgeschichten über den "Gelben Schein". Man musste ein physisches, gelbes Durchschlagpapier vom Arzt mit der Post an den Arbeitgeber und die Krankenkasse schicken, während man zitternd vor Fieber im Bett lag.

Dieses veraltete System wurde 2023 abgeschafft. Deutschland hat die eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) eingeführt.

So läuft der moderne, reibungslose Prozess ab:

  1. Sie gehen zum Arzt und legen Ihre elektronische Gesundheitskarte vor.
  2. Der Arzt stellt Ihre Arbeitsunfähigkeit fest und trägt dies in seine Software ein.
  3. Die Praxis übermittelt die Krankschreibung automatisch und sicher auf elektronischem Weg an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
  4. Ihre einzige Aufgabe: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber Bescheid geben: „Ich war beim Arzt und bin offiziell bis zum [Datum] krankgeschrieben.“
  5. Ihr Arbeitgeber ruft die Bescheinigung dann über seine Abrechnungssoftware direkt bei der Krankenkasse ab.

Die digitale Bescheinigung, die Ihr Arbeitgeber erhält, enthält keine Diagnose, sondern nur das Start- und Enddatum Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Ausnahme Private Krankenversicherung

Das digitale eAU-System ist derzeit nur für die gesetzliche Krankenversicherung verpflichtend. Wenn Sie privat versichert (PKV) sind, funktioniert das elektronische System für Sie NICHT. Sie erhalten weiterhin Papierbescheinigungen vom Arzt und müssen diese selbst scannen und per E-Mail oder Post an Ihre Personalabteilung schicken.


4. Langfristige Krankheit: Was passiert nach 6 Wochen?

Wenn Sie schwer erkrankt sind (z. B. Krebsbehandlung, schweres Burnout oder ein schwerer Unfall) und wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen nicht arbeiten können, stellt der Arbeitgeber die Gehaltszahlung ein.

An diesem Punkt greift das deutsche soziale Sicherungsnetz: Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Zahlung. Diese Leistung nennt sich Krankengeld.

  • Wer zahlt? Ihre gesetzliche Krankenkasse (z. B. TK, Barmer, DAK).
  • Wie hoch ist es? Es beträgt gesetzlich 70 % Ihres regulären Bruttogehalts, aber maximal 90 % Ihres Nettogehalts (der niedrigere Wert zählt). Für Gutverdiener gibt es einen Höchstsatz pro Tag.
  • Wie lange wird es gezahlt? Sie können für dieselbe Krankheit bis zu 78 Wochen lang (innerhalb von 3 Jahren) Krankengeld beziehen.
  • Muss ich das beantragen? In der Regel schickt Ihnen die Krankenkasse automatisch die Antragsformulare zu, sobald Ihre eAU-Krankschreibungen die 6-Wochen-Marke überschreiten.

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5. Krank im Urlaub (Ein deutscher "Supertrick")

Dies ist einer der großzügigsten Aspekte des deutschen Arbeitsrechts und versetzt Expats aus den USA oder UK regelmäßig in Erstaunen.

Wenn Sie erkranken, während Sie sich in Ihrem genehmigten, bezahlten Urlaub befinden, verlieren Sie Ihre Urlaubstage nicht.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz dürfen Tage, an denen Sie medizinisch nachgewiesen arbeitsunfähig sind, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Wenn Sie ein ärztliches Attest für die Tage vorlegen können, an denen Sie krank am Pool lagen, werden diese Tage rechtlich von "Urlaubstagen" wieder in "Krankheitstage" umgewandelt.

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen diese verlorenen Tage wieder auf Ihr Urlaubskonto gutschreiben, sodass Sie sie zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.

Der Haken: Sie können das nicht rückwirkend behaupten. Sie müssen im Urlaub ab dem allerersten Tag der Krankheit zum Arzt, auch wenn Ihr normaler Vertrag eine 3-Tage-Frist vorsieht. Wenn Sie im Ausland sind, besorgen Sie sich ein lokales Attest und senden Sie es sofort an Ihren Arbeitgeber.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Oliver Frankfurth

Über Oliver

Gründer von expats.de, ehemaliger Bankfachwirt (IHK) mit 12 Jahren Erfahrung im Bankwesen und zertifizierter §34d Versicherungsmakler. Seit 2014 hat Oliver über 10.000 Expats geholfen. Olivers ganze Geschichte lesen →

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