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Kurzzusammenfassung
Die ersten sechs Monate in einem deutschen Job tragen ein doppeltes Risiko, das die meisten Expats übersehen: Dein Arbeitgeber kann den Vertrag mit zwei Wochen Frist ohne Grund beenden, und dein Aufenthaltstitel hängt oft an genau diesem Job. Die Probezeit ist keine rechtsfreie Zone. Du bist gegen Kündigung bei Schwangerschaft und gegen Diskriminierung geschützt, und du erwirbst ab dem ersten Tag Urlaub und einen Anspruch auf ein Zeugnis. Dieser Guide für 2026 trennt die Probezeit von der Sechs-Monats-Wartezeit, die deinen Kündigungsschutz tatsächlich steuert, und er erklärt die Visum-Seite, über die deutsche Kolleginnen nie nachdenken müssen.

"Die meisten Expats lesen die Gehaltszeile im Vertrag und überfliegen die Probezeit-Klausel. Lies sie zweimal. Die zweiwöchige Kündigungsfrist schneidet in beide Richtungen. Dein Arbeitgeber kann sie nutzen, und du auch, sobald ein besseres Angebot in deinem Postfach landet."
1. Warum sich die ersten sechs Monate anders anfühlen
Rund 80 % der Neueinstellungen in Deutschland starten mit einer Probezeit, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das ist Standard, kein Warnsignal gegen dich.
Für eine deutsche Kollegin bedeutet die Probezeit eine Sache: für ein paar Monate eine kürzere Kündigungsfrist. Für dich als Expat laufen zwei Uhren gleichzeitig. Die eine ist dein Job. Die andere ist dein Aufenthaltstitel, der meist an diesem Job hängt. Verlierst du den ersten, gefährdest du den zweiten.
Diese doppelte Ausgangslage ist die eigentliche Geschichte der Probezeit, und deshalb widmet dieser Guide deinem Visum so viel Raum wie deinem Vertrag. Die gute Nachricht: Das deutsche Arbeitsrecht gibt dir ab der ersten Arbeitsstunde konkrete Rechte. Du musst nur wissen, welche die Probezeit überleben und welche nicht.
2. Was die Probezeit rechtlich ist
Eine Probezeit in Deutschland läuft höchstens sechs Monate. In diesem Zeitraum verkürzt §622 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen.
Zwei Details bringen viele durcheinander:
- Die zweiwöchige Frist gilt taggenau. Außerhalb der Probezeit läuft die deutsche Kündigung meist zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit nicht. Zwei Wochen bedeuten vierzehn Kalendertage ab dem Tag, an dem dich die schriftliche Kündigung erreicht, endend an einem beliebigen Wochentag.
- Die Klausel muss im Vertrag stehen. Eine Probezeit gibt es nicht automatisch. Dein Arbeitsvertrag muss sie ausdrücklich nennen. Steht dort nichts zur Probezeit, gelten ab dem ersten Tag die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen.
Arbeitgeber können keine Probezeit über sechs Monate vereinbaren. Sie dürfen eine kürzere festlegen, drei Monate sind üblich, oder ganz darauf verzichten. Was sie nicht dürfen: das Wort "Probezeit" als Etikett nutzen, um die Zwei-Wochen-Frist bis in den siebten Monat laufen zu lassen.
Lies den genauen Wortlaut
Achte auf den Satz, der die Länge festlegt. "Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit" meint das volle gesetzliche Maximum. Wenn du verhandeln kannst, ist eine kürzere Probezeit oft mehr wert als ein etwas höheres Gehalt, weil sie das Zeitfenster verkleinert, in dem man dich mit zwei Wochen Frist gehen lassen kann.
3. Probezeit ist nicht dasselbe wie Wartezeit
Das ist der nützlichste Punkt in diesem Guide, und fast jeder Expat verwechselt es.
Die Probezeit steuert deine Kündigungsfrist. Eine getrennte Regel, die Wartezeit nach §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), steuert deinen Schutz vor Kündigung. Beide dauern bis zu sechs Monate, deshalb hält man sie für dieselbe Uhr. Sie sind es nicht.
| | Probezeit (§622 Abs. 3 BGB) | Wartezeit (§1 KSchG) | |---|---|---| | Was sie regelt | Länge der Kündigungsfrist | Ob du Kündigungsschutz hast | | Dauer | Bis zu 6 Monate (laut Vertrag) | Immer die ersten 6 Monate | | Hängt vom Vertrag ab? | Ja, muss vereinbart sein | Nein, gesetzlich fix | | Kann der Arbeitgeber sie verkürzen? | Ja | Nein |
Hier die Falle. Angenommen, dein Arbeitgeber vereinbart eine großzügige dreimonatige Probezeit. Nach Monat drei wird deine Kündigungsfrist länger, gut. Aber die Wartezeit läuft weiter bis Monat sechs. Zwischen Monat drei und Monat sechs kann dein Arbeitgeber dich immer noch ohne betrieblichen, personen- oder verhaltensbedingten Grund kündigen, weil der volle Kündigungsschutz noch nicht greift. Eine kürzere Probezeit verlängert deine Frist; für deinen Kündigungsschutz ändert sie nichts.
Der volle Schutz nach dem KSchG gilt außerdem nur in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeit-Beschäftigten (§23 KSchG). In einem Fünf-Personen-Startup gilt das KSchG nie, egal wie lange du bleibst. Die Grundschutzrechte im nächsten Abschnitt behältst du trotzdem.
4. Kündigung in der Probezeit
Innerhalb der Wartezeit muss dein Arbeitgeber eine Kündigung nicht begründen. Das klingt hart, und genau das ist der Zweck der Frist. Aber die Kündigung muss trotzdem strenge Regeln einhalten, und mehrere davon wirken für dich.
- Sie muss schriftlich sein. §623 BGB verlangt ein unterschriebenes Papierdokument. Eine E-Mail, eine WhatsApp-Nachricht oder ein mündliches "das passt nicht" ist rechtlich unwirksam. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Solange du kein unterschriebenes Schreiben in der Hand hältst, bist du nicht gekündigt.
- Die Zwei-Wochen-Frist gilt in der Probezeit. Die Frist beginnt, wenn dich die schriftliche Kündigung körperlich erreicht (Zugang), nicht wenn dein Chef sie im Meeting erwähnt.
- Kein Grund nötig, aber verbotene Gründe bleiben verboten. Eine Kündigung, die dich für rechtmäßige Krankmeldung bestraft, oder die aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung diskriminiert (geschützt durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, AGG), ist auch in der Probezeit angreifbar.
Bekommst du eine schriftliche Kündigung und hältst sie für diskriminierend oder eine Maßregelung, hast du ab Zugang drei Wochen Zeit, um beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Verpasst du diese Frist, wird die Kündigung endgültig, auch wenn sie unrechtmäßig war.
5. Die Rechte, die du ab Tag eins hast
Die Probezeit nimmt dir fast nichts. Diese Schutzrechte gelten ab dem ersten Tag, ob Veteranin oder Neuzugang.
- Schutz bei Schwangerschaft. Nach §17 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere Angestellte vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt nicht kündigen, auch in der Probezeit, solange der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste oder du ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung informierst. Das setzt die zweiwöchige Probezeit-Frist komplett außer Kraft.
- Diskriminierungsschutz. Das AGG schützt dich ab dem Bewerbungsgespräch. Die Probezeit macht keine Ausnahme.
- Ein schriftliches Zeugnis. §109 der Gewerbeordnung (GewO) gibt dir bei Beendigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, selbst nach zwei Monaten. Fordere immer die qualifizierte Version (qualifiziertes Zeugnis), die deine Leistung bewertet, nicht nur die bloße Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
- Anteiliger Urlaub. Nach §5 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) erwirbst du für jeden vollen Monat in den ersten sechs Monaten ein Zwölftel deines Jahresurlaubs. Verlässt du den Job nach vier Monaten, stehen dir rund ein Drittel des Jahresanspruchs zu, bei Nichtnahme ausgezahlt.
6. Krank in der Probezeit
In den ersten Wochen krank zu werden, ist die klassische Expat-Panik. Die Regeln sind ruhiger als die Angst.
Dein Arbeitgeber schuldet dir die volle Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) erst nach vier Wochen (28 Tagen) ununterbrochener Beschäftigung, nach §3 Abs. 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Wirst du an Tag zehn krank, zahlt dein Arbeitgeber für diese Krankheit nichts.
Ohne Geld stehst du nicht da. Bist du gesetzlich versichert (GKV), zahlt deine Krankenkasse ab dem ersten Tag einer belegten Krankheit in diesen ersten vier Wochen Krankengeld. Es beträgt 70 % deines Bruttogehalts, gedeckelt auf 90 % des Nettos. Nach der Vier-Wochen-Marke übernimmt dein Arbeitgeber mit voller Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
Auch der Kündigungs-Mythos gehört beerdigt. Ja, dein Arbeitgeber darf dich in der Probezeit kündigen. Nein, eine belegte Grippe ist kein kluger Grund dafür, und dich gezielt für rechtmäßige Krankmeldung zu feuern, ist eine Maßregelung, die du angreifen kannst. Krank durchzuarbeiten und das Team anzustecken, ärgert Chefs weit mehr als eine saubere zweitägige Genesung.
Die volle Mechanik der digitalen eAU-Krankschreibung, die Sechs-Wochen-Regel und das Krankengeld erklärt unser Guide zur Krankmeldung in Deutschland.
7. Die Expat-Ebene: Dein Visum und deine Leistungen
Diesen Abschnitt werden deine deutschen Kolleginnen nie lesen, und hier wird die Probezeit wirklich brisant.
Der Jobverlust bringt deinen Aufenthaltstitel ins Spiel
Hältst du einen Aufenthaltstitel, der an eine Fachkraft-Tätigkeit gebunden ist, eine EU Blue Card nach §18g AufenthG oder einen Fachkräfte-Titel nach §18a oder §18b AufenthG, dann existiert dieser Titel, weil du einen qualifizierenden Job hast. Verlierst du den Job in der Probezeit, wackelt die rechtliche Grundlage.
Zwei Pflichten folgen sofort:
- Informiere die Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen. §82 Abs. 6 AufenthG verpflichtet dich, das vorzeitige Ende des Jobs, für den dein Titel erteilt wurde, innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis zu melden. Das ist eine harte Frist, kein Vorschlag. Tu es schriftlich.
- Finde einen neuen qualifizierenden Job innerhalb der Frist. Der Jobverlust lässt deinen Titel nicht automatisch erlöschen. Die Behörde kann eine Frist zur Suche nach einer neuen qualifizierenden Stelle gewähren, statt den Titel zu widerrufen, und wie lange, entscheidet sie im Einzelfall. Lass dir dein eigenes Zeitfenster von deiner örtlichen Behörde schriftlich bestätigen, statt dich auf eine Zahl aus einem Forum zu verlassen. Behandle keine Zahl, die du online liest, als harte Grenze.
Der sichere Zug: Sobald du weißt, dass dein Job endet, kontaktiere deine Ausländerbehörde, frage schriftlich nach, wie lange du für die Suche einer neuen Stelle hast, und fang an zu bewerben. Schweigen ist der Fehler, der aus einem Jobverlust ein Aufenthaltsproblem macht.
Geh nicht davon aus, dass du Arbeitslosengeld bekommst
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist nicht automatisch. Nach §142 SGB III musst du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, um es zu beziehen. Ein Expat, der seit vier Monaten in Deutschland ist, hat diesen Anspruch nicht aufgebaut. Ein Jobverlust in der Probezeit kann bedeuten: kein Gehalt und kein ALG I gleichzeitig. Plane diese Lücke ein, bevor du unterschreibst.
Melde dich sofort arbeitsuchend
Unabhängig vom ALG-I-Anspruch: Melde dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend, sobald du erfährst, dass dein Job endet, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung (§38 SGB III). Meldest du dich zu spät, kann das eine Leistungsminderung auslösen, falls du doch einen Anspruch hast.
Verhandle die Probezeit, nicht nur das Gehalt
Hier ein Hebel, den fast kein Expat nutzt. Wenn du das Angebot bekommst, bitte um eine kürzere Probezeit. Drei Monate statt sechs halbieren das Zeitfenster, in dem man dich mit zwei Wochen Frist kündigen kann, und verkürzen die Phase der Visum-Unsicherheit. Für einen umziehenden Expat ist diese Sicherheit oft mehr wert als ein paar hundert Euro mehr im Monat.
8. Sonderfälle, die du kennen solltest
- Ausbildung. §20 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) setzt eine Probezeit von einem bis vier Monaten fest. Während dieser Zeit können sowohl der Auszubildende als auch der Ausbildungsbetrieb den Vertrag ohne Frist und fristlos beenden.
- Werkstudenten. Dieselben Probezeit-Regeln wie für jeden Angestellten. Der sechswöchige Lohnfortzahlungsanspruch und der anteilige Urlaub gelten auch für dich.
- Befristung. Ein befristeter Vertrag kann eine Probezeit enthalten. Aber achte auf §15 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG): In einem befristeten Vertrag ist die ordentliche Kündigung während der Laufzeit nur möglich, wenn der Vertrag sie ausdrücklich erlaubt. Prüfe, ob deine Probezeit-Klausel beiden Seiten wirklich das Recht gibt zu kündigen, sonst kann dich die Befristung bis zum Ende binden.
9. Vor der Unterschrift: Die Probezeit-Checkliste
- Finde die Probezeit-Klausel und lies die genaue Länge. Sechs Monate sind das gesetzliche Maximum; eine kürzere begünstigt dich.
- Prüfe die Kündigungsfrist in der Probezeit. Zwei Wochen taggenau sind Standard nach §622 Abs. 3 BGB.
- Prüfe, ob der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. Darunter schützt dich das KSchG nie.
- Bei einem befristeten Vertrag: Prüfe, ob die Klausel eine Kündigung während der Laufzeit erlaubt (§15 Abs. 4 TzBfG).
- Kläre dein Visum: Auf welchem Titel bist du, und was passiert mit ihm, wenn der Job in Monat vier endet?
- Ist dein Titel jobgebunden, speichere den Kontakt deiner Ausländerbehörde und kenne deine Meldepflicht, bevor du anfängst.
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Über Oliver
Gründer von expats.de, ehemaliger Bankfachwirt (IHK) mit 12 Jahren Erfahrung im Bankwesen und zertifizierter §34d Versicherungsmakler. Seit 2014 hat Oliver über 10.000 Expats geholfen. Olivers ganze Geschichte lesen →
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